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Impressum

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. Fredrich , Kassel , Lilienweg 18

1.Allgemeine

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und uns. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich; solche werden nicht - auch nicht durch Auftragsannahme- Vertragsbestandteil.

2.Ausschließliche Gültigkeit der Bedingungen ,Vertragsangebot und Vertragsabschluß:

a.) Angebote und alle sonstigen Angaben, insbesondere über Preise und Lieferzeiten, sind freibleibend Leistungsdaten und Abbildungen sind annähernd.
b.) Ausführungsänderungen bleiben vorbehalten, wenn Sie durch technische Weiterentwicklung bedingt sind oder die Funktion des Vertragsgegenstandes hierdurch nicht wesentlich verändert wird.
c.) Der Kunde ist an seine Bestellung bis zum Eingang der Vertragsbestätigung der Fa. Fredrich gebunden, längstens jedoch 2 Monate
d.) Die Fa. Fredrich liefert nur zu diesen Geschäftsbedingungen. Spätestens mit Entgegennahme der Ware werden diese akzeptiert.
e.) Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften und jeglichen Änderungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform, auch die Aufhebung der Schriftform-Klausel.
f.) Für alle Zoll- und sonstigen Formalitäten bei Lieferung ins Ausland hat der Kunde selbst Sorge zu tragen

3.Preis-und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung:

a.) Die Preise sind Bruttopreise und gelten ab Lieferwerk, zuzüglich der Fracht-, Verpackung, Spesen- und Transportsicherung , für Beförderung und Verbringung ins Ausland (Zölle) gehen gesondert zu Lasten des Kunden.
b.) Bei Neukunden behalten wir uns Nachname-Versand oder Vorauskasse vor.
c.) Unsere Rechnungen sind zahlbar30 Tage nach Rechnungseingang
d.) Unsere Preise basieren auf den gegenwärtigen Material- Personalkosten. Sollten sich Kostenveränderungen bis zum Tag der Lieferung ergeben, bleibt eine Preisangleichung ausdrücklich vorbehalten.

4.Lieferfristen und Lieferungen

a.) Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten. Für Verzögerung durch höhere Gewalt haftet die Fa. Fredrich nicht, ebenso wenig für sonstige Verzögerungen, es sei denn, der Kunde weist grobes Verschulden nach.
b.) Zulieferanten der Fa. Fredrich sind keine Erfüllungsgehilfen, für deren Verhalten im Bezug auf Rechtzeitigkeit der Lieferung haftet die Fa. Fredrich nicht.
c.) Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten , so muss der Kunde der Fa. Fredrich eine Nachfrist von 3 Wochen setzen.
d.) Teillieferungen sind ebenso zulässig , wie Mengenabweichungen von +/- 10 Prozent.
e.) Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden.

5.Eigentumsvorbehalt

a.) Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Fredrich und werden dem Kunden bis zur vollständigen Bezahlung nur leihweise überlassen.
b.) Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Weiterveräußerung der Ware sowie Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung an Dritte nur mit Zustimmung der Fa. Fredrich erlaubt.
c.) Werden die Forderungen der Fa. Fredrich nach Fälligkeit bzw. Nachfristsetzung nicht vollständig bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Kunden an der Ware, und die Fa. Fredrich ist dann berechtigt, die Ware ohne Gerichtshilfe aus dem Gewahrsam des Kunden zu entfernen.

6.Mangelrügen

a.) Mangelrügen und sonstige Beanstandungen müssen schriftlich ( auch per E-Mail) innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche nach Empfang der Ware direkt bei der Fa. Fredrich erhoben werden.
b.) Kosten unbegründeter Mangelrügen trägt der Kunde

7.Gewährleistung

a.) Für Mängel an der von uns gelieferten Waren leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
b.) Schlägt die Nacherfüllung entgültig fehl, kann unser Vertragspartner grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Vertragspartner jedoch kein Rücktritt zu.
c.) Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich (auch per E-Mail) angezeigt werden; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Unseren Vertragspartnern trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunk des Gefahrübergangs und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge.
d.) Wählt unser Vertragspartner wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
e.) Die Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Wird unser Produkt im Mehrschichtbetrieb eingesetzt, beträgt die Gewährleistungspflicht acht Monate ab Übergabe.
f.) Ersetze Teile werden unser Eigentum
g.) Keine Gewähr übernehmen wir insbesondere in den Fällen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch unseren Vertragspartner oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel , chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse etc..
h.) Bessert unser Vertragspartner oder ein Dritter unsachgemäß selbst nach, erlöschen dadurch sämtliche Gewährleistungsansprüche. Gleiches gilt für etwaige Änderungen des Liefergegenstandes ohne vorherige Zustimmung.
i.) Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar sind.

8.Haftungs und Schadenersatz

a.) Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer Angestellten, bei schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit, bei Mängeln die wir verschwiegen haben oder deren Abwesenheit wir garantiert haben und bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen – oder Sachschäden an privat t genutzten Gegenstände gehaftet wird.
b.) Im Übrigen haften wir, soweit der Schaden durch eine vom Vertragspartner abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, nur für etwaige damit verbundene Nachteile, z.B. höhere Versicherungsprämie o.ä.
c.) Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

9.Verjährung

a.) Alle Ansprüche des Vertragspartners, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren in zwölf Monaten, soweit das Gesetz keine kürzere Verjährung vorsieht.

10.Schlussbestimmung

a.) Für alle Rechtsbeziehungen gilt ausschließlich
deutsches Recht unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.
b.) Gerichtstand ist Kassel

Stand 18.02.2019